Abfall Lexikon
Durch Eigenanlieferung Ihrer Materialen können Sie die Kosten senken!
ALTHOLZ (UNBEHANDELT & BEHANDELT) AVV 170201 & 170204
Altholz unterteilt sich in die Annahmegruppen unbehandelte und behandelte Althölzer. Unterscheidungsmerkmale sind Lackierung, Lasur, Anstrich, Imprägnierung, Beschichtung und andere Behandlungen des Holzes. Unbehandeltes Altholz ist vornehmlich naturbelassenes Holz, welches einer vollständigen Wiederverwertung durch die Holzindustrie zugeführt wird.
Befinden sich an Ihrem behandeltem Altholz andere Abfallstoffe oder befüllen Sie den Container mit anderen Abfällen, so wird der gesamte Abfall den gemischten Baustellenabfällen zugerechnet.
BAUSCHUTT AVV 170101
Bauschutt besteht aus mineralischen Materialien und ist durch Zerkleinerung, Sortierung und Siebung verwertbar (Bauschuttrecycling).
Befinden sich große Brocken, die mehr als 50 cm Durchmesser haben, so zählendiese zum übergroßen Bauschutt.
UNSORTIERTER / GROBER BAUSCHUTT AVV 170107
Um kosten zu sparen, empfiehlt es sich den Müll / Schutt sortenrein zu trennen.
BAUMISCHABFALL AVV 170904
Baumischabfall ist im Gegensatz zum reinen Bauschutt ein bei Baumaßnahmen anfallendes Gemisch aus sowohl mineralischen und nicht mineralischen Stoffen.Im Container für Baumischabfälle können Sie eine breitere Palette alsfür Bauschutt entsorgen.
Schadstoffverunreinigte und anderweitig belastete Abfälle wie zum Beispiel Farb- und Lackeimer oder asbesthaltige Stoffe sind kein Baumischabfall. Diese Abfälle müssen getrennt entsorgt werden.
ERDAUSHUB AVV 170504
Erdaushub besteht aus natürlich gewachsenen und nicht verunreinigten Böden und Gesteinen.
Erdaushub ist im objektiven Sinne kein Abfall. Seine Verwendung ist uneingeschränkt möglich (zum Beispiel für landespflegnerische Projekte). Nicht zum Erdaushub zählen sämtliche durch Fette, Öle, Säuren, Laugen und andere chemische Verbindungen verunreinigte Böden. Diese sind nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Die Annahme von Böden erfolgt ausschließlich nach einer Analyse.
GRÜN- UND GARTENABFALL AVV 200201
Container für Hobbygärtner oder den Gärtnereibetrieb.
Bei der Zugabe anderer Stoffe/Abfälle müssen wir für den gesamten Container höhere Entsorgungskosten in Rechnung stellen. Achten Sie aus diesem Grunde bitte auf die richtige Trennung Ihrer Abfälle.